Mietrecht, Forderungen gegen ausgezogenen Mieter,
Der Mieter hatte vormals schon einen Anwalt eingeschaltet, dem ich jetzt mal schreiben muss Meine Frage nun: 1.) ... Schreibe ich direkt dem Anwalt? (Wenn ja, wäre es sehr nett, wenn Sie mir bei Ihrer Antwort §§ mitteilen könnten, sieht professioneller dann bei mir aus, wenn ich dem Anwalt schreibe) Vielen Dank und besten Gruß Klaus Leurs