Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
- Die Eigenbedarfskündigung müsste erst einmal berechtigt sein und wäre gesondert zu prüfen. Die formellen Anforderungen sind nicht zu unterschätzen, was den Vermieter betrifft, er muss also diese Voraussetzungen erfüllen. Inhaltlich ist es etwas einfacher.
- Ein Teil der Jahresabrechnungen ist in der Tat verjährt, dafür gilt eine dreijährige Verjährungsfrist, beginnend direkt nach Ablauf des jeweiligen Abrechnungsjahres;
- Mein Vorschlag: Sie sollten ihm schreiben, dass Sie anwaltlich die Kündigung prüfen lassen werden (teilen Sie mir gerne im Rahmen der kostenlos möglichen Nachfragefunktion mit, ob ich Ihnen hier ein Angebot dazu unterbreiten soll, vielen Dank) und verlangen Sie, dass ab sofort unangekündigte Besuche unterbleiben, insbesondere aber auch generell solche, die auf eine Forderung von Zahlungen gerichtet sind; Schreiben Sie ihm, dass Sie ansonsten über einen Anwalt eine Unterlassungserklärung senden werden. Die Kosten dafür müsste der Vermieter tragen.
- Sie können bis zu sechs Monate rückwirkend die Miete mindern, sodass durchaus noch ein erheblicher Minderungsbetrag gegen Forderungen auf Mietzahlung aufgerechnet werden können, was aber ebenfalls gesondert zu prüfen wäre;
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
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Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Danke für Ihre Antwort. Entschuldigen Sie bitte, ich habe mich zuvor etwas vertan. Die Kündigung beruhte auf angeblichen Mietrückständen von 2012 bis 2014, insgesamt etwa drei Monatsmieten. Leider kann ich dies nicht mehr nachvollziehen, da mein Vermieter eine Zeit lang auf Barzahlung bestanden hat und einige Quittungen nicht mehr auffindbar sind. Trotz meiner Bitte weigert sich der Vermieter, mir Kopien dieser Belege zur Verfügung zu stellen. Wir hatten vereinbart, die offenen Mieten durch Renovierungsarbeiten zu begleichen, doch nun behauptet er, ohne Belege und Rechnungen müsse ich ihm 2.500 EUR zahlen. Bezüglich der Nebenkosten verweigert er eine Abrechnung und besteht darauf, diese weiterhin bar zu erhalten, da er sie nie zuvor abgerechnet hat. Er oder ein Familienmitglied kommt alle ein bis zwei Tage vorbei, um die Nebenkosten bar einzufordern.
Zu den Renovierungsarbeiten, die ich selbst durchgeführt habe: Im Mietvertrag steht, dass ich jährlich Reparaturkosten zwischen 150 und 300 EUR selbst tragen muss. Der Vermieter hat jedoch von 2009 bis 2024 keine Instandhaltungen vorgenommen. Wir haben den Schimmel entfernt, die Decke fast komplett herausgerissen, neue Rigipsplatten eingezogen, verspachtelt und gestrichen. Alle drei Jahre haben wir die Wohnung frisch gestrichen und Spachtelarbeiten durchgeführt. Mittlerweile hat sich das Haus so gesetzt, dass große Risse in den Wänden entstanden sind und die Fliesen gerissen sind. Die erforderlichen Reparaturen müssen nun von einem Fachmann durchgeführt werden, da der Putz abgetragen werden muss. Der Vermieter droht jetzt alle zwei Tage mit weiteren Konsequenzen, weigert sich aber weiterhin, die Nebenkosten abzurechnen und fordert stattdessen eine sofortige Zahlung und kommt alle 2 Tage vorbei, unangekündigt und steht plötzlich im Garten bei uns. Die Mieterhöhung erfolgte wegen Modernisierung, er nur das Haus fertiggestellt die Fassade gestrichen, da diese noch nicht gestrichen worden ist und mussten 3 Wochen in eine Baustelle leben, mit zu geklebten Fenster und Türen. Bitte um ein Angebot wir wollen dagegen vorgehen.
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank. Ich antworte Ihnen noch ergänzend auf Ihre Nachfrage, kostenlos, wenn Sie mir Ihren Mietvertrag per E-Mail zu senden, den müsste ich prüfen, auch für ein Angebot, was ich Ihnen wie gewünscht hier erstellen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt