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Mietrecht keine Jahresabrechnung erhalten

15. April 2024 16:00 |
Preis: 30,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


16:37

Hallo!
Seit meinem Einzug in ein Reihenhaus im Jahr 2009 habe ich nie eine Jahresabrechnung erhalten, da der Vermieter behauptet, dies sei aufgrund unserer Familiensituation quasi wie einer Familie (im echten Leben sind wir natürlich keine) nicht notwendig. Renovierungsarbeiten wurden von ihm NIE durchgeführt; stattdessen habe ich diese selbst übernommen, einschließlich Tapezieren, Streichen alle 2-3 Jahre, Spachteln von Rissen, Verputzen von Wänden, Schimmelentfernung inkl. Trockenbauarbeiten, Austausch von Schlössern und Türgriffen sowie Reparatur der Rollläden auf unsere Kosten. Die Rohre sind ständig verstopft, das sei aber nicht seine Sache, wir müssen das selbst machen und die Kosten dafür übernehmen. Trotz regelmäßiger Übermittlung einer Mängelliste (persönlich als Auftstellung) und der Bitte um Nachbesserung, blieben alle Probleme ungelöst, es hieß immer nächsten Monat, im Sommer, usw. am Ende ist nicht passiert. Besonders belastend ist, dass unsere Heizung jährlich 3-4 Mal ausfällt, wodurch wir fast jedes Jahr etwa einen Monat lang – glücklicherweise meist im Sommer, nur ab und zu im Winter– ohne Heizung sind. Auch die Gartenpflege übernehmen wir auf eigene Kosten, obwohl der Vermieter für seine Flächen eine professionelle Gartenbaufirma beauftragt, diese müssen wir gesondert zahlen. Im Dezember 2021 kündigte der Vermieter telefonisch eine Mietpreiserhöhung um 600 Euro pro Jahr ab Januar 2023 an, ohne dies näher zu begründen. Nachdem ich mündlich wegen Eigenbedarf gekündigt wurde, erhielt ich die Kündigung schriftlich im Briefkasten. Als ich um die Jahresabrechnungen von 2009 bis 2023 bat, wies der Vermieter dies zurück, mit der Begründung, diese seien verjährt und ich hätte explizit darauf bestehen müssen, was ich nicht getan habe. Zudem erhielt er von der Gemeinde eine Nachforderung, und seit fünf Tagen erscheint der Vermieter täglich unangekündigt oder schickt seine Kinder, um die sofortige Barzahlung ohne Beleg zu fordern. Was kann ich nun machen? Danke im Voraus!

15. April 2024 | 16:41

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

- Die Eigenbedarfskündigung müsste erst einmal berechtigt sein und wäre gesondert zu prüfen. Die formellen Anforderungen sind nicht zu unterschätzen, was den Vermieter betrifft, er muss also diese Voraussetzungen erfüllen. Inhaltlich ist es etwas einfacher.
- Ein Teil der Jahresabrechnungen ist in der Tat verjährt, dafür gilt eine dreijährige Verjährungsfrist, beginnend direkt nach Ablauf des jeweiligen Abrechnungsjahres;
- Mein Vorschlag: Sie sollten ihm schreiben, dass Sie anwaltlich die Kündigung prüfen lassen werden (teilen Sie mir gerne im Rahmen der kostenlos möglichen Nachfragefunktion mit, ob ich Ihnen hier ein Angebot dazu unterbreiten soll, vielen Dank) und verlangen Sie, dass ab sofort unangekündigte Besuche unterbleiben, insbesondere aber auch generell solche, die auf eine Forderung von Zahlungen gerichtet sind; Schreiben Sie ihm, dass Sie ansonsten über einen Anwalt eine Unterlassungserklärung senden werden. Die Kosten dafür müsste der Vermieter tragen.
- Sie können bis zu sechs Monate rückwirkend die Miete mindern, sodass durchaus noch ein erheblicher Minderungsbetrag gegen Forderungen auf Mietzahlung aufgerechnet werden können, was aber ebenfalls gesondert zu prüfen wäre;

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

Rückfrage vom Fragesteller 24. April 2024 | 16:17

Danke für Ihre Antwort. Entschuldigen Sie bitte, ich habe mich zuvor etwas vertan. Die Kündigung beruhte auf angeblichen Mietrückständen von 2012 bis 2014, insgesamt etwa drei Monatsmieten. Leider kann ich dies nicht mehr nachvollziehen, da mein Vermieter eine Zeit lang auf Barzahlung bestanden hat und einige Quittungen nicht mehr auffindbar sind. Trotz meiner Bitte weigert sich der Vermieter, mir Kopien dieser Belege zur Verfügung zu stellen. Wir hatten vereinbart, die offenen Mieten durch Renovierungsarbeiten zu begleichen, doch nun behauptet er, ohne Belege und Rechnungen müsse ich ihm 2.500 EUR zahlen. Bezüglich der Nebenkosten verweigert er eine Abrechnung und besteht darauf, diese weiterhin bar zu erhalten, da er sie nie zuvor abgerechnet hat. Er oder ein Familienmitglied kommt alle ein bis zwei Tage vorbei, um die Nebenkosten bar einzufordern.

Zu den Renovierungsarbeiten, die ich selbst durchgeführt habe: Im Mietvertrag steht, dass ich jährlich Reparaturkosten zwischen 150 und 300 EUR selbst tragen muss. Der Vermieter hat jedoch von 2009 bis 2024 keine Instandhaltungen vorgenommen. Wir haben den Schimmel entfernt, die Decke fast komplett herausgerissen, neue Rigipsplatten eingezogen, verspachtelt und gestrichen. Alle drei Jahre haben wir die Wohnung frisch gestrichen und Spachtelarbeiten durchgeführt. Mittlerweile hat sich das Haus so gesetzt, dass große Risse in den Wänden entstanden sind und die Fliesen gerissen sind. Die erforderlichen Reparaturen müssen nun von einem Fachmann durchgeführt werden, da der Putz abgetragen werden muss. Der Vermieter droht jetzt alle zwei Tage mit weiteren Konsequenzen, weigert sich aber weiterhin, die Nebenkosten abzurechnen und fordert stattdessen eine sofortige Zahlung und kommt alle 2 Tage vorbei, unangekündigt und steht plötzlich im Garten bei uns. Die Mieterhöhung erfolgte wegen Modernisierung, er nur das Haus fertiggestellt die Fassade gestrichen, da diese noch nicht gestrichen worden ist und mussten 3 Wochen in eine Baustelle leben, mit zu geklebten Fenster und Türen. Bitte um ein Angebot wir wollen dagegen vorgehen.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 24. April 2024 | 16:37

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank. Ich antworte Ihnen noch ergänzend auf Ihre Nachfrage, kostenlos, wenn Sie mir Ihren Mietvertrag per E-Mail zu senden, den müsste ich prüfen, auch für ein Angebot, was ich Ihnen wie gewünscht hier erstellen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt

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