Renovierung nach Auszug - Streichungen im Mietvertrag und eigene Anlage
vom 8.11.2007
20 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwalt Maximilian A. Müller / Landau
Die Kündigung muss schriftlich bis zum dritten Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist zugehen. Bei der ordentlichen Kündigung eines Mietverhältnisses richtet sich die Länge der Kündigungsfrist nach den zwingenden Vorschriften des BGB. ... Nun zu meinen Fragen hierzu: Frage: Müssen wir nach Auszug renovieren (wir stellen uns eine Kündigung zum 01.03.2008 vor, wären dann also ca. 20 Monate Mieter gewesen) ?