Zu späte Zustellung der Nebenkostenabrechnung / Beweislast der Zustellung
Im Dezember 2005 bekomme ich ein Schreiben an die Adresse B (wo ich auch gemeldet bin) vom Anwalt des Vermieters der Wohnung A, mit der Aufforderung die ausstehende Nebenkostenabrechnung für die Wohnung A für 2002 zu bezahlen. In diesem Schreiben befanden sich 2 Kopien 1) Die Kopie der Nebenkostenabrechnung, die an die Adresse B adressiert ist. ... 4) Hätte der Vermieter in 2003 ein Einchreiben als Beweis schicken müssen, wenn ich 2003 auf keines seiner Schreiben (Rechnung und Mahnung) reagiert habe?