Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

73 Ergebnisse für mangel übergabe mängelbeseitigung frage

Mängel bei Wohnungsübergabe - "Besenreinheit" und Frist zur Mängelbeseitigung
vom 26.4.2011 70 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwältin
Übergabe / Mängelbeseitigung Standpunkt der Vermieterin: Alle Mängel müssen bis spätestens zum Ende der Mietzeit, also bis zum 30. ... Geschieht dies nicht, gibt es 2 Möglichkeiten: Die Beseitigung der Mängel erfolgt durch den Mieter nach dem 30. ... April durch Übergabe der Schlüssel der geräumten Wohnung, noch vorhandene Mängel lässt der Vermieter beheben und stellt sie dem Mieter in Rechnung.
Maengel nach Uebergabe
vom 31.10.2008 45 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
Dann war Uebergabe mit den neuen Mietern. ... Da die neuen Mieter sich extra Urlaub fuer den Umzug genommen hatte, und der Vormieter keinerlei Interesse an der schnelle Behebung der Maengel hatten, vereinbarten wir, die Maengel selbst zu beheben und dafuer eine Rechnung zu stellen. ... Meine Fragen: 1.Koennen wir fuerr die 3.
Wohnungsübergabe und Mängel
vom 1.5.2009 40 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
Dies wurde vom Vermieter mit der Begründung abgelehnt das nachträglich noch Mängel auftauchen könnten. ... Können wir für nachträglich noch auftretende Mängel in der Wohnung haftbar gemacht werden oder hätte der Vermieter etwaige Mängel gleich schriftlich festhalten müssen?
Gültigkeit Mietvertrag bei Feuchtigkeitsschäden während Übergabe
vom 16.6.2010 40 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Nun habe ich folgende Fragen zu diesem Sachverhalt: 1) Hat der unterschriebene Mietvertrag auch ohne erfolgte Wohnungsübergabe Gültigkeit? 2) Hat der Makler Anspruch auf die vereinbarte Provision (Mietvertrag zwar unterschrieben, aber Übergabe nicht erfolgt?) 3) Ist der Vertrag aufgrund der erheblichen Mängel fristlos kündbar?
Übergabe Mietwohnung - Mängel, welche nicht im Übergabeprotokoll festgehalten wurden
vom 2.1.2015 30 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
Diese Absprache ist dann allerdings widerrufen und sich auf das Übergabeprotokoll, unterzeichnet vom Stellvertreter des Eigentümers, verwiesen worden, auf welchem keine Mängel festgehalten wurden. ... Der Mangel der unzureichend gestrichenen Wohnung ist somit unmittelbar angegeben worden. ... Ist es möglich, eine Mängelbeseitigung und somit ordentlich gestrichen Wohnung im Nachhinein und trotz des Übergabeprotokolls zu verlangen?
Verkäufer will einseitig vom GRDKV zurücktreten
vom 9.11.2020 für 75 €
Wir möchten das Haus aber (zum. was die offensichtlichen Mängel der feuchten Wände angeht) kaufen. Frage 1: kann der Verkäufer einseitig die Rückabwicklung des GRDKV verlangen, weil er "keine Lust" auf die Mängelbeseitigung hat? Frage 2: kann der Käufer weiterhin die mangelfreie Übergabe des Hauses verlangen und wann ist der Mangel "offiziell" behoben ?
Mietbeginn und erhebliche Mängel bei der Übergabe festgestellt
vom 26.7.2018 52 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
Gestern am 24.7. war der Tag der Übergabe. ... Aktuell sind wir sehr enttäuscht, denken, dass die Mängel schon seit langer Zeit bekannt sind und nur durch Zufall haben wir unsere derzeitige Wohnung noch nicht gekündigt. ... Fragen: Wie gehen wir jetzt am sinnvollsten vor?
Vermieter eines Gewerbe will Handwerkerrechnung nicht übernehmen
vom 1.4.2016 32 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
Eine Protokoll-Übergabe von seitens des Vermieters gab es nicht, obwohl wir uns am Übergabe-Termin treffen wollten. Anschließend habe ich ihm die Mängel aufgeschrieben und in einer Datei per Email zugesendet. ... Kam vorbei und ich schilderte ihm die Mängel besonders die Elektrik, er sagte dass ich einen Elektriker anrufen sollte und er die Arbeiten übernimmt.
Übergabe: Zimmerschlüssel fehlt– darf Untermieter nachträglich das Schloss ausbauen?
vom 30.4.2025 für 50 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Die tatsächliche Übergabe der Mietsache erfolgte einvernehmlich bereits 3 Tage früher. ... Nun beruft sie sich auf den Mieterschutzbund und fordert, dass ich ihr nach Übergabe noch die Gelegenheit geben müsse, selbst einen Ersatzschlüssel anfertigen zu lassen oder das Schloss selbst zu wechseln, da sie angeblich ein „Recht auf Mängelbeseitigung auch nach Mietende" habe. ... Frage: Habe ich als Hauptmieterin/Vermieterin das Recht, nach erfolgter Übergabe selbst über die Beseitigung dieses Mangels zu entscheiden, oder muss ich der Untermieterin tatsächlich eine Nachbesserung ermöglichen – obwohl sie die Mietsache bereits übergeben und den Besitz daran aufgegeben hat?
Mietminderung bei Mietmangel
vom 29.8.2004 20 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
Meine Frage: Habe ich einen Anspruch auf Mangelbeseitigung oder ist dieser nach §536b nicht vorhanden? Wie ist die "Annahme" in §536b definiert (Übergabe=Annahme)? Hatte ich bei der Annahme Kenntnis vom Mangel, obwohl mir nicht bewusst war, dass die Parkettfugen einen Mangel darstellen?
Mögliche Mietminderung bei defektem Rollladen
vom 17.4.2018 45 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
Im Übergabeprotokoll am 19.01.18 wurden genannten Mängel und weitere schriftlich festgehalten. ... Der Vermieter haftet nur für Mängel, die bei der Übergabe der Mietsache in dieser Verhandlung ausdrücklich vermerkt worden sind, außer dass es sich um Mängel handelt, die auch bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt erkennbar waren. ... Nun meine Frage: „Ich lese die ganze Zeit etwas von: Trifft man keine Regelung zur Mängelbeseitigung, ist eine Vereinbarung mit dem Vermieter zur Mängelbehebung nicht möglich, dann hat man offensichtlich erkennbare unwesentliche Mängel, die den Gebrauch der Wohnung nicht einschränken, akzeptiert, den Zustand der Wohnung insoweit als vertragsgemäß anerkannt.
Nach Umzug: Mängel, Abweichung von der Beschreibung
vom 4.7.2012 50 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
Mängel Entgegen den Zusagen der zuständigen Objektverwaltung und des Architekturbüros war das Haus bei der Übergabe nicht komplett fertiggestellt, sondern es waren noch zahlreiche Arbeiten durchzuführen (z.b. fehlende Duschtrennwand) sowie Mängel zu beheben (z.b. ... Dennoch sind heute (also über 3 Monate nach Einzug) immer noch Mängel vorhanden. ... Meine Fragen: - Welche Möglichkeiten habe ich, um die Behebung von "unerheblichen" Mängeln gegenüber den Vermietern durchzusetzen, bei möglichst geringen zeitlichen und finanziellen Aufwänden meinerseits?
Mängelbeseitigung die nicht auf Übergabeprotokoll stehen
vom 11.8.2005 45 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Ich habe Sie darauf aufmerksam gemacht, dass ihr Bruder die Wohnung abgenommen hat und diese "Mängel" von ihm nicht als Mängel angesehen worden sind. ... Der Auszug war Ende Mai, die Übergabe und das Protokoll war am 27. ... Für mich stellt sich mittlerweile die Frage, nachdem im Mietvertag keine Fristen für Schönheitsreparaturen angeführt sind, ob wir eigentlich "zu viel" renoviert haben.
Mängelbeseitigung/Streit mit ehemaligem Vermieter
vom 17.2.2015 118 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Zur Sachlage: •Einzug von uns (4-köpfige Familie) am 1.8.2012 in 4-Zimmer-Wohnung •Vermieter ist der Lebensgefährte einer Bekannten •Befristeter Mietvertrag (Standardmietvertrag von bestform24.de), befristet bis zum 31.7.2015, da Vermieter dann eventuell selber mit seiner Familie einziehen möchte •Kaution i.H.v. 3.900,00 Euro wird als Kautionsbürgschaft (R+V Versicherung) hinterlegt, das Original der Bürgschaftsurkunde wird dem Vermieter übergeben •Die Wohnung ist bei unserem Einzug nicht renoviert (Vorbewohner war Raucher, dementsprechend sehen die Wände bei Einzug auch teilweise aus), es sind noch diverse Einrichtungsgegenstände der Vorbesitzer in der Wohnung (Vorhangstangen, Lampen, Badregale, Badezimmerspiegelschrank), die Küche muss teilweise neu gefliest werden •Im Übergabeprotokoll bei Einzug sind diverse Löcher in den Wänden vermerkt sowie das Vorhandensein von Vorhangstangen und Lampen •Wir vereinbaren (allerdings nur mündlich), dass der Vermieter nicht renoviert, wir dafür aber bei Auszug auch nicht renovieren müssen, auch nicht, wenn die Wände farbig gestrichen sind •Wir vereinbaren weiterhin (wiederum nur mündlich), dass wir als Mieter alle in der Wohnung befindlichen Einrichtungsgegenstände, die wir nicht haben möchten, entfernen und entsorgen können, was wir auch größtenteils getan haben (bis auf den Badezimmerspiegelschrank, der behalten werden sollte, was wir auch getan haben) •Im September 2014 wird klar, dass der Vermieter tatsächlich einziehen möchte, so dass wir anfangen eine neue 4-Zimmer-Wohnung zu suchen (was in München nicht ganz einfach ist) •Tatsächlich finden wir relativ schnell eine bestens geeignete neue Wohnung, allerdings mit Einzugstermin bereits am 15.1.2015 •Deswegen schließen wir eine Mietaufhebungsvereinbarung, die besagt, dass wir zum 31.1.2015 ausziehen können, als Gegenleistung zahlen wir 3.000,00 Euro, und zusätzlich einen Betrag von 500,00 Euro dafür, dass wir keine Schönheitsreparaturen durchführen müssen; diese Beträge überweisen wir fristgerecht •Am 16.1. ziehen wir aus der Wohnung aus •Am 22.1. fragt Vermieter, wann wir Übergabe machen wollen und fragt, ob er bereits vor 31.1. zur Begehung mit Handwerkern in die Wohnung könnte, daraufhin bieten wir ihm an, dass er bereits einen unserer Schlüssel haben kann (die Wohnung ist ja bereits zum großen Teil ausgeräumt, allerdings nicht vollständig), dieses Angebot nimmt er an und bekommt am 25.1. einen Wohnungsschlüssel; im Gegenzug fragen wir den Vermieter, ob es in Ordnung ist, wenn der zur Wohnung gehörende Keller am 31.1. noch nicht leer ist, der Vermieter erklärt sich damit einverstanden •In der Zeit bis zum 31.1. ist der Vermieter täglich in der Wohnung, fängt bereits an, in der Küche ein Loch in die Wand zu reißen, da er diese eventuell entfernen möchte, dies verursacht natürlich Schmutz, außerdem bewegen sich in dieser Zeit auch täglich mehrere Personen mit Straßenschuhen in der Wohnung; er demontiert außerdem selbst Badeinrichtungsgegenstände, was weiterhin Schmutz verursacht; Wände werden von den Kindern der Vermieter mit Kreide bemalt •Am 1.2. findet die Übergabe statt, die Wohnung ist zu diesem Zeitpunkt leer •Während der Begehung der Wohnung bemängelt der Vermieter den Zustand des Parketts (vor allem im Eingangsbereich) und erklärt uns, dass er das Parkett gerne renovieren lassen würde, wir könnten das ja über unserer Haftpflichtversicherung laufen lassen; ich bin damit absolut nicht einverstanden, da in meinem Ermessen das Parkett völlig normale Gebrauchsspuren aufweist, das Parkett in den Wohnräumen ist in völlig normalem Zustand, keine tiefen Kratzer etc.; wir können uns nur schwierig einigen, die Übergabe dauert 1,5 Stunden; am Ende vermerkt der Vermieter im Übergabeprotokoll jedoch lediglich, dass in allen Räumen „Gebrauchsspuren im Parkett" sind •Weiterhin ist im Übergabeprotokoll ein beschädigtes Türblatt vermerkt (welches wir tatsächlich durch aufklebbare Spiegel beschädigt haben), wir erklären uns aber bereit, dieses Türblatt zu ersetzen •Ansonsten sind im Übergabeprotokoll keine Anmerkungen •Wir vereinbaren (wiederum nur mündlich), dass der Keller bis zum 28.2. ausgeräumt sein muss und dass wir als Mieter bis dahin einen der Haus-/Wohnungsschlüssel behalten können •Bei diesem Termin erzählt uns der Vermieter, dass er erst Ende April 2015 in die Wohnung ziehen wird, da er und seine Lebensgefährtin es versäumt haben, sowohl seine als auch ihre momentane Mietwohnung fristgerecht zu kündigen, dass sie außerdem eine Küche im Wert von 14.000 Euro kaufen werden, dass der geplante Küchenumbau ca. 10.000 Euro kosten wird und dass sie hoffen, das alles finanziell meistern zu können und sich diesbezüglich aber Sorgen machen •Am Nachmittag des 1.2. teilt uns der Vermieter mit, dass die Schlüssel der Zimmertüren fehlen (welche wir schlicht vergessen haben); als wir diese am Abend des 1.2. in die Wohnung bringen möchten, müssen wir feststellen, dass der Vermieter den Schließzylinder der Wohnungstür bereits ausgetauscht hat; wir werfen die Zimmertürschlüssel in den Briefkasten ein •Am 12.2. ist der Keller bereits leer geräumt, bis auf oben genannten Badezimmerspiegelschrank und diverse Vorhangstangen und Handtuchhalter; wir teilen dies dem Vermieter mit und bitten ihn, uns die Bürgschaftsurkunde zurückzugeben und kündigen ihm an, dass wir ihm bei dieser Gelegenheit natürlich auch den letzten Schlüssel übergeben •Am 14.2. ... Nach Auszug aus dem oben genannten Mietobjekt sind folgende Mängel in der Wohnung feststellbar: -Parkett im Eingangsbereich/Flur, tiefe Kratzer -Parkett im Wohnzimmer, Wasserschaden mit starken Verschmutzungen -Parkett in allen Räumen, starke Gebrauchsspuren sowie tiefe Kratzer -Zimmertüre im Kinderzimmer links, Türblatt stark beschädigt (besagtes im Übergabeprotokoll vermerktes Türblatt) -Türstock Badezimmertüre, beschädigt (wurde bei der Übergabe nicht angesprochen) -Siffonabdeckungen, Bad links fehlen (wurde bei der Übergabe nicht angesprochen; war bei unserem Einzug nicht vorhanden bzw. war dort ein Flaschenkorken in den Siffon gesteckt) -Balkonabläufe verstopft, fehlende Schmutzgitter (wurde bei der Übergabe nicht angesprochen; war bei unserem Einzug nicht vorhanden) -Eingangstüre beschädigt (wurde bei der Übergabe nicht angesprochen; Vermieter hat am 1.2. selber den Schließzylinder ausgetauscht) Hiermit fordere ich Sie auf, die oben genannten Mängel bis spätestens zum 23. ... Kommen Sie der Mängelbeseitigung nicht innerhalb dieser Frist nach, werde ich diese durch eine Fachfirma Instand setzen lassen und Ihnen die Kosten in Rechnung stellen.