Fristgerechte Kündigung bei Zeitmietvertrag mit Kündigungsklausel
vom 7.1.2007
60 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Wir haben im August 2004 einen qualifizierten Zeitmietvertrag für 5 Jahre abgeschlossen. ... Klausel in Anspruch nehmen und würden somit ca. 2 Jahre vor Ablauf des Zeitmietvertrages ausziehen. Frage 1: Handelt es sich hier noch um einen Zeitmietvertrag, oder ist das Mietverhältnis durch die Aufnahme der Kündigungsklausel in ein unbefristetes Mietverhältnis umgewandelt worden?