Kurzfristige Kündigung akzeptiert - dann Miete einbehalten
vom 29.9.2013
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Ich habe unsere WG als Hauptmieter gekündigt, wobei die gesetztliche Kündigungsfrist unterschritten wurde (Anfang Februar zum 01.04.). Der Vermieter hat diese Kündigung akzeptiert und schriftlich (per eMail) bestätigt. Die Wohnung wurde am 2.4.