Obliegenheitspflichtverletzung KFZ-Versicherung
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Die Versicherung gleicht den Schaden, der am gegnerischen Fahrzeug entstanden ist, aus (Aufwendungen in Höhe von 11.873 €). ... Besteht diese Aufklärungspflicht ebenfalls obwohl die Polizei den Unfall aufgenommen hat und die Schuldfrage ohnehin am Unfallort geklärt worden ist? Die Versicherung scheint den Betrag am gegnerischen Fahrzeug ja ohnehin unstrittig ausgeglichen zu haben.