Sehr geehrter Herr Fragesteller,
Die Überschreitung der Fristen für die Hauptuntersuchung(ASU u.Ä) hat mit der von Ihnen vorgenommenen Unfallschilderung nichts zu tun.
Denn nach Ihrer Schilderung ist der Unfall allein dadurch zustandegekommen,dass der Unfallgegner auf die Gegenfahrbahn geraten ist.Diese Unfallursache besteht unabhängig von dem Überschreiten der
von Ihnen genannten Fristen.
Die gegnerische Versicherung muss demnach den Unfallschaden(=Fahrzeug des C plus Personenschaden) im vollen Umfang ausgleichen.
Sie kann sich nicht mit Erfolg darauf berufen,wegen der Fristenüberschreitungen weniger zahlen zu müssen.
Sollte der von Ihnen geschilderte Unfallverlauf nicht ganz vollständig sein,sind für diesen Fall aber möglicherweise noch andere
Gesichtspunkte zu beachten,welche einem vollständigen Schadensausgleich entgegenstehen könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Dorothee Mertens
Rechtsanwältin