Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann nach einem Verkehrsunfall eine Rückstufung bereits vornehmen, wenn der Unfall gemeldet wurde und bei unklarer Haftungsfrage eine Eintrittspflicht möglich ist. Der Versicherer bildet insoweit Rückstellungen.
Ob die konkrete Rückstufung von 60 % auf 120 % korrekt ist, läßt sich ohne Prüfung der Versicherungsunterlagen jedoch nicht beurteilen.
Wenn sich letzlich ergeben sollte, dass die Versicherung keinen Schadensersatz leisten muss, hat dann wieder eine Herunterstufung zu erfolgen. So verstehe ich auch die von Ihnen zitierte Formulierung ("nach abschließender Prüfung des Sachverhalts einen Nachtrag zum Versicherungsvertrag erhalten").
1.
Sie müssen daher im Januar zunächst einmal die erhöhte Prämie bezahlen, sofern sich bis dahin keine Änderung ergibt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Moosmann, Rechtsanwalt
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