Pflegekosten für Ehepartner
vom 23.8.2015
95 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Thema: Inwieweit kann ein Ehegatte bei notwendiger Unterbringung des Ehepartners in einem Pflegeheim für nicht gedeckte Kosten in Anspruch genommen werden? Inwieweit ist eigenes Vermögen eines Pflegebedürftigen hierfür einzusetzen? Bundesland Bayern Ausgangslage: Ehepaar verheiratet, beide über 60 Jahre, keine Kinder, wohnend im eigenen 2-Familien-Haus ( Das Haus gehört dem nicht pflegebedürftigen Ehegatten, 1 WE wird als Ferienwohnung vermietet mit ca. 3.500 € Einkünften brutto p.a., Wert der Immobilie ca. 375.000 €, hypothekenfrei).