Schuldentilgung vor ALG II-Antrag mit Depotübertragung durch Schenkung
beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Lausch / Düsseldorf
Sehr geehrte Rechts-Experten, folgende Situation sei angenommen: Person A hat vor der ALG II-Antragstellung durch die Übertragung von Aktienfonds-Anteilen auf das Aktiendepot seiner Eltern fällige Schulden getilgt. ... Generell zum Thema Schuldentilgung vor Antragstellung habe ich folgendes herausgefunden: - Die Schuldentilgung vor ALG 2-Antrag ist rechtens und wird von den Ämtern akzeptiert. - Problemlos ist sie allerdings nur, wenn die Schulden fällig sind.