Krankengeld - Arbeitgeber, Arbeitsamt, Krankenkasse
beantwortet von
Rechtsanwalt Tobias Rösemeier / Magdeburg
.) - Krankenkasse zahlt kein Krankengeld (07.03. bis 03.04.), da aus deren Sicht das Arbeitsverhältnis nicht zustande gekommen ist, da die betroffene Person noch gar nicht auf Arbeit war und der Unfall sich vor dem ersten Arbeitstag ereignete (Aussage der Krankenkasse hierzu: Man würde Krankengeld zahlen, wenn die betroffene Person nicht verheiratet wäre, so muss sie sich über den Ehepartner für die 4 Wochen familienversichern und erhält keine Leistung) - Arbeitsamt zahlt kein Arbeitslosengeld für 07.03 bis 03.04., da diese sich auf die Abmeldung vom 03.03. berufen und eine nachträgliche Gewährung von Arbeitslosengeld ausgeschlossen ist Hierzu meine folgenden Frage: Besteht eine Leistungspflicht seitens eines der Beteiligten (Arbeitgeber, Krankenkasse, Arbeitsamt)?