Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen gerne auf Grundlage der angegebenen Informationen im Rahmen einer Erstberatung verbindlich wie folgt beantworten möchte.
Entsteht bei der längeren Krankschreibung eines Arbeitnehmers eine zeitliche Lücke, gefährdet das grundsätzlich seinen Anspruch auf Fortzahlung des Krankengeldes.
Das Bundessozialgericht hat jedoch entschieden: Sucht ein Patient seinen Arzt rechtzeitig auf und tut alles in seiner Macht Stehende, um seinen Krankengeldanspruch zu wahren, dann soll er nicht unter einer nichtmedizinischen Fehlentscheidung des Arztes leiden (BSG AZ: B 1 KR 31/14
, B 1 KR 35/14
und B 1 KR 37/14
).
Sie sollten deshalb vorsorglich Widerspruch gegen den Bescheid der Krankenkasse einlegen. Dies müssten Sie innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids schriftlich oder zur Niederschrift bei der Krankenkasse tun.
Gern können Sie von Ihrem Recht zu einer kostenlosen Nachfrage Gebrauch machen. Weitergehende Fragen beantworte ich für Sie im Rahmen einer Mandatsübertragung, ebenso übernehme ich gern weitere Tätigkeiten im Rahmen eines Mandats. Eine Mandatsausführung kann auch unbeachtlich der örtlichen Entfernung erfolgen und eine Informationsweiterleitung erfolgt dann per E-Mail, Post etc.
Meine Emailadresse finden Sie, wenn Sie auf mein Profilfoto klicken.
Bitte beachten Sie, dass die Ergänzung oder Änderung des Sachverhalts zu einer vollkommen anderen rechtlichen Beurteilung führen kann.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Bergmann
Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 22.10.2018 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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22.10.2018
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16:01
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Bergmann
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