Gesellschafterversammlung mit blockierter Erbengemeinschaft bei drohender Insolvenz
Veräusserung der wesentlichen assets durch die X GmbH zu einem unter Dritten üblichen Wert an die NewCo, wodurch die X GmbH noch etwas Liquidität bekommt, welche aber in wenigen Monaten durch die letzten Gehaltszahlung an den Geschäftsführer A aufgebraucht seien werden (Forderungen Dritter werden natürlich noch bedient). b) Anmeldung der Insolvenz nach §17 InsO, sodann Gespräch mit bestelltem vorläufigen Insolvenzverwalter und Angebot einer Auffanggesellschaft.