Entsorgung eines Erdöltanks
Alle Ansprüche und Rechte des Erwerbers wegen eines Sachmangels des Grundstücks und des Gebäudes werden ausgeschlossen. ... Der Verkäufer verpflichtet sich, auf eigene Kosten den vorhandenen Öltank vom Vertragsgegenstand auf das Nachbargrundstück zu versetzen bzw. versetzen zu lassen sowie den Vertragsgegenstand fachmännisch wieder in den nach dem Verkauf vorgesehenen Gebrauchszustand versetzen zu lassen bis spätestens 30.Juli 2005.“ Bei Übergabe des Hauses einschließlich Grundstück am 1.7.2005 war auch der vom Verkäufer beauftragte Abbruchunternehmer anwesend. ... Juni 2006 schriftlich angedroht, den Öltank entfernen zu lassen und die Kosten dem Veräußerer in Rechnung zu stellen: „Sehr geehrter Herr....., nachdem wir das Haus von Ihnen erworben haben, ist Ihr Öltank immer noch unverändert auf unserem Grundstück.