Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Eine vertragliche Regelung wäre hier vonnöten.
Dies ist auch für die Zukunft zu empfehlen.
Alleine aufgrund des Grundstückseigentums muss sich der Nachbar nicht an den Kosten der Kamerabefahrung und Neuerrichtung oder Vergrößerung beteiligen, weil er dies nicht zu vertreten hat.
Nur bei Kosten, die den Zustand/ Erhalt des Grundstücks betreffen, wäre eine Kostenbelastung möglich, also beispielsweise, wenn der Kanal saniert werden müsste.
Ich bedauere Ihnen keine günstigere Auskunft geben zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Draudt
Rechtsanwältin
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