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Kosten Kanal Gemeinschaftsgrundstück

| 14. Oktober 2022 14:52 |
Preis: 50,00 € |

Baurecht, Architektenrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Brigitte Draudt-Syroth

Wir planen den Neubau von 3 Reihenhäusern auf unserem Grundstück. Ein altes Haus wird dafür abgerissen. Die bisherige Entwässerung des alten Hauses erfolgt über den Anschluss an einen Kanal, welcher mit dem Nachbarn geteilt wird. Darüber sollen dann die neuen Häuser auch angeschlossen werden.

Dieser gemeinsame Kanal verläuft über ein privates Gemeinschaftsgründstück (70 % Miteigentumsanteil wir / 30 % Miteigentumsanteil Nachbar) von uns und dem Nachbarn, welches als Zufahrt zu den beiden Grundstücken genutzt wird. Es ist nichts weiter im Grundbuch etc. geregelt. Jetzt muss evtl. der bestehende Kanal erneuert/vergrößert werden, damit wir bauen können. Um das zu prüfen, ist vorab zudem auch eine Kamerabefahrung des Kanals notwendig.

Muss der Nachbar sich

a) an den Kosten für die Kamerafahrt und
b) an den Kosten des neu zu erstellenden Kanals

auf dem Gemeinschaftsgrundstück beteiligen?

Wenn ja, zu welchen Anteil (z. B. seinen 30% Miteigentumsanteil an dem Gemeinschaftsgrundstück in dem der bisherige Kanal liegt.)?

Danke für das Feedback.

Sehr geehrter Fragesteller,

ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:

Eine vertragliche Regelung wäre hier vonnöten.

Dies ist auch für die Zukunft zu empfehlen.

Alleine aufgrund des Grundstückseigentums muss sich der Nachbar nicht an den Kosten der Kamerabefahrung und Neuerrichtung oder Vergrößerung beteiligen, weil er dies nicht zu vertreten hat.

Nur bei Kosten, die den Zustand/ Erhalt des Grundstücks betreffen, wäre eine Kostenbelastung möglich, also beispielsweise, wenn der Kanal saniert werden müsste.

Ich bedauere Ihnen keine günstigere Auskunft geben zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Draudt
Rechtsanwältin

Bewertung des Fragestellers 18. Oktober 2022 | 17:59

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