Gewährleistung für bewegliche Teile eine Heizungsanlage
Ich habe im Jahr 2009 ein Haus von einem Bauträger erworben. ... " „Für neu hergestellte bewegliche Sachen und Arbeiten am Grundstück vereinbaren die Parteien eine Verjährungsfrist von einem Jahr.... Die ausführende Heizungsbaufirma erklärte mir gegenüber, dass die Reparatur zu meinen Lasten geht, da die Herstellergarantie für das Bauteil abgelaufen sei (2 Jahre) und es sich um ein Verschleißteil handelt, welches von der Gewährleistung (5 Jahre) ausgeschlossen sei. 1.