Architekt: Abrechenbare Leistungen nach Kündigung
vom 2.6.2016
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Ein Bauherr tritt an einen Architekt heran und möchte den Ausbau eines Dachgeschosses (das er lt. mündl. ... Der Bauherr reagiert nicht mehr auf die Nachfragen des Architekten (u.a. bzgl. ... Fragen: Der Architekt kann (nach 1-2 Jahren) vermutlich von einer (konkludenten) Kündigung seitens des Bauherrn ausgehen. - Problem Abgrenzung "freie" Kündigung bzw. aus "wichtigem Grund": Der Architekt hätte jetzt wohl u.U. auch Anspruch auf die beauftragten aber nicht mehr erbrachten Leistungen (Ph.4-8) abzgl. ersp.