Sollten Sie bis zum 05.03.2010 keinen überprüfbaren Vorschlag vorlegen, aus dem hervorgeht, wie Sie die mangelhafte Montage korrigieren wollen, verstehen wir das als Anerkennung des Vorwurfes einer mangelhaften Befestigung und als Verzicht auf Ihr Recht auf Nachbesserung. ... Daher stellen sich mir jetzt folgende Fragen: * kann ich die Korrektur der Montage anderweitig beauftragen oder selbst ausführen, ohne dass ich in der Gefahr bin, dass der Hersteller später nochmal kommt und Geld will, weil ich einen Teilbetrag der Rechnung einbehalten habe?