Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Ihr Fall hängt entscheidend davon ab, wann die Hagelschäden entstanden sind und ob der Händler nachweisen kann, dass Sie von dem Hagelschaden VOR Übergabe wußten. Entscheidender Zeitpunkt dabei ist die Übergabe an den Mitarbeiter.
Wenn der Händler den Nachweis führen kann, hat er gegen Sie einen Schadensersatzanspruch bzw. einen Anspruch auf Rückabwicklung. Zugleich kann er Sie dann in der Tat wegen Betruges anzeigen. Allerdings ist der Beweis unmöglich zu führen, da der Hagelschaden nur in bestimmten Licht zu sehen ist. Wenn zudem nach Übergabe an den Mitarbeiter Hagelwetter herrschte, hat der Händler keinerlei Aussichten auf Erfolg.
Sie sollten sich den Schaden erstmal anschauen, ob man den tatsächlich nur bei bestimmten Licht sehen kann. Zudem sollten Sie prüfen, ob nach Übergabe an den Mitarbeiter Hagelwetter herrschte. Dennoch kann es nicht schaden, die Versicherung kurz über den Schaden zu informieren. Sie müssen die Versicherung eh über den Verkauf in Kenntnis setzen, da empfehle ich, den Streit über den angeblichen Schaden in einem Nebensatz zu erwähnen.
In der Tat steigt der Käufer mit Übergabe des Wagens in den Versicherungsvertrag ein und übernimmt alle Rechte und Pflichten. Allerdings entstand der Schaden möglicherweise vor dem Verkauf.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.