Am neuen Wohnort ist keine DSL-Breitbandverbindung möglich.Dies bestätigte mir der Telekom-Mitarbeiter im Telekomshop und verwies mich auf das Recht einer außerordentlichen Kündigung.Diese ging bereits am 22.04.09 - per Einschreiben mit Rückschein- bei der Telekom ein.Die Kontovollmacht wurde mit diesem Schreiben ebenfalls entzogen.Telefonisch versicherte man uns auf Nachfrage ebenfalls,das am neuen Standort keine DSL-Verbindung mehr möglich sei.In der alten Wohnung (noch kein Nachmieter),wurde der Telefonanschluss auf unseren Wunsch hin gesperrt zum 30.04.09.Die Bestätigung erhielt ich per Post.Zwischenzeitlich war ich vier (!) ... Auf nochmalige telefonische Nachfrage '''''''''''''''''''''''''''''''' erklärte '''''''''''''''''''''''''''''''' man uns, eine außerordentliche Kündigung gäbe es nur bei Umzug ins Ausland. ... Unserer Meinung nach verletzt die Telekom ihre Vertragspflichten mit uns als Kunde, da ein Internetanschluß in der neuen Wohnung nicht zur Verfügung steht, der uns laut Vertrag Call&Surf Comfort aber zugesichert wird.Aus diesem Grund wurde der Vertrag außerordentlich gekündigt und nicht wegen des Umzugs.