Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Frage möchte ich anhand der von Ihnen mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
Ein Recht auf fristlose Kündigung eines Vertrages dieser Art besteht immer dann, wenn dem Kündigenden ein Festhalten am Vertrag unter Berücksichtigung der Interessen beider Vertragsparteien nicht zumutbar ist.
Vorliegend ist Vodafone offensichtlich nicht in der Lage, seine Hauptleistungspflicht, nämlich die Bereitstellung eines Mobilfunknetzes, zu erfüllen. Ebenso ist nicht absehbar, dass dieses Problem behoben werden könnte; im Gegenteil scheint Vodafone trotz des Bekanntseins dieses Problems nach außen hin die Politik zu vertreten, dass alles in Ordnung sei. Dies ist für Sie natürlich nicht hinnehmbar, so dass Sie nicht dazu verpflichtet sind, weiterhin für eine Leistung zu bezahlen, die Sie nicht in Anspruch nehmen können. Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung des Mobilfunkvertrages dürfte daher bestehen. Mit den Aussagen der Mitarbeiter des Shops vor Ort und dem Ausdruck der internen Datenbank dürften Sie auch ausreichende Mittel in der Hand haben, um im Streitfall Ihre Ansprüche zu beweisen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen hilfreichen ersten Überblick verschaffen. Bei Unklarheiten nutzen Sie gerne die Nachfragefunktion. Sollten Sie weiterführende Unterstützung benötigen, können Sie sich gerne an mich wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Mauritz, LL.M.
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Christian Mauritz
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E-Mail:
Ich habe soeben eine Antwort von Vodafone erhalten, zwecks meiner Anfrage auf ein Sonderkündigungsrecht:
"Zur Zeit ist kein Ausbau des UMTS-Netzes an Ihrem neuen Wohnort geplant.
Jedoch haben Sie die Möglichkeit, das Netz auf EDGE oder GSM umzustellen, diese beiden Netze an Ihrer neuen Anschrift voll ausgebaut sind.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir einer Sonderkündigung Ihres Vodafone-Mobilfunkvertrages nicht zustimmen können, da dieser mit seinen Leistungen nicht an Ihre Anschrift gebunden ist sonder auch an anderen Orten nutzbar ist."
Diese Aussagen stimmt aber nicht. Es ist kein GSM-Netz verfügbar. Doch Vodafone stellt die Shops (selbst Vodafone) und mich als Lügner dar.
Ich bekam auch einen Anruf von einem Herren, der mir das auch noch persönlich sagte. Selbst wenn ich beispielsweise in die USA ziehen würde, hätte ich kein Sonderkündigungsrecht, da ich die Services weltweit nutzen kann, wenngleich auch mit immensen Roaminggebühren.
Des Weiteren wurde ich immer auf die AGBs verwiesen mit Hinweisen wie "Haben Sie diese nicht bei Vertragsabschluss genau durchgelesen?" oder "Selbst Schuld wenn Sie unsere AGBs nicht genau durchlesen, da steht alles drin.".
Gleichzeitig wird behauptet, dass man sich doch schon flexibel gezeigt hat, um überhaupt auf mein Anliegen zu antworten. Andere Netzanbieter würden das nicht machen...
Auf Aussage hin, dass ich mich hier anwaltlich kundig gemacht habe und Ihre Antwort vorgetragen habe, wurde mir gesagt, dass Zitat: "Ihr Anwalt versteht nichts vom Fach. Sollte vielleicht wieder zurück in die Schule und was anderes lernen, was leichter ist."
Kein Kommentar hierzu...
Besteht überhaupt Hoffnung, dass meine Freundin und ich aus unseren Verträgen rauskommen, wenn sich Vodafone jetzt schon so unkooperativ und unfreundlich zeigt? Oder bin ich hier wirklich von der Rechtsseite her abgesichert?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen!
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Fragesteller,
Wenn sowohl kein UTMS als auch kein GMS-Netz an Ihrem Wohnort verfügbar ist (und dementsprechend nach auch kein EDGE-Netz, was meines Wissens nach ein bestehendes GMS-Netz voraussetzt) und Sie demzufolge die Mobiltelefonie so gut wie gar nicht nutzen können, dann bestehen gute Aussichten, eine hierauf gestüzte außerordentliche Kündigung erfolgreich durchzusetzen. Grundsätzlich ist zwar richtig, dass ein Umzug zunächst immer in den Risikobereich desjenigen fällt, der umzieht. So ist z.B. für DSL-Verträge in der Vergangenheit oftmals entschieden worden, dass diese auch dann weiter Bestand haben, wenn am neuen Wohnort kein DSL zur Verfügung steht.
Um diese im Ergebnis unbefriedigende Rechtsprechung zu korrigieren, wurde im Mai 2012 das Telekommunikationsgesetz (TKG) geändert. Nunmehr sieht § 46 Absatz 8 TKG
vor, dass ein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn der Anbieter am neuen Wohnort seine Leistung nicht anbieten kann. Allerdings ist hier eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende vorgesehen. Wenn Sie ganz auf "Nummer sicher" gehen wollen, dass Sie mit Ihrer Kündigung keine Probleme haben, sollten Sie diesen Weg wählen und die Kündigung unter Berufung auf § 46 Abs. 8 TKG
erklären.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Mauritz, LL.M.
Rechtsanwalt