Auto wurde dann gekauft, nur mit Quittung über den Kaufvertrag und Eintrag der Fahrgestellnummer auf der Quittung, weitere Sachen zum Fahrzeug (Serviceheft, Rechnungen über Reparaturen die gemacht wurden, sollten per Post nachgeschickt werden). ... Das Auto habe ich dann stehen lassen, mich abholen lassen und das Auto am nächsten Tag mit einem Autoanhänger abgeholt. ... Jetzt die Frage: Da die Sachmängelhaftung durch die Quittung ja nicht ausgeschlossen würde, würde ich die Kosten gerne geltend machen, Außerdem möchte ich die fehlenden Unterlagen haben.