Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben wie folgt beantworten:
1.) Sie können und sollten sich auf jeden zunächst an den Händler halten. Dieser hat die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wahrzunehmen. Die Gebrauchtwagengarantie ergänzt die gesetzl. Gewährleistung, ist allerdings auch meist mit Ausschlüssen und Einschränkungen versehen.
2.) Soweit ein Mangel vorliegt (wie von Ihnen geschildert), muss der Verkäufer diesen für Sie kostenfrei beseitigen. Einen Eigenanteil müssen Sie nicht befürchten.
3.) Sie müssen eine angemessene Zeit abwarten. Fordern Sie schriftlich unter Datumsangabe eine entsprechenden Erklärung, dass die Freigabe bis zum … (zwei Wochen) erfolgen muss.
4.) In der Regel müssen Sie zunächst die Nachbesserung wählen, Wenn diese in der angemessenen Frist nicht vorgenommen wird oder verweigert wird oder unmöglich ist, können Sie zurücktreten. Evtl. können Sie zusätzlich Schadenersatz fordern. Aber Achtung: für die Nutzungszeit des Fahrzeuges werden Sie sich einen entsprechenden Nutzung anrechnen lassen müssen.
5.) Fordern Sie den Verkäufer wie geschildert zur Nachbesserung auf. Drohen Sie den Rücktritt vom Kaufvertrag und Schadenersatzforderungen an.
Alternativ kommt unter dem gleichen Vorgehen eine Minderung des Kaufpreises in Betracht. Diese gestützt auf die Mängel und die Kosten hierfür. Dies ist dann zu empfehlen, wenn Sie das Fahrzeug wirklich behalten wollen.
Sollten Sie damit nicht weiterkommen, sollten Sie sich anwaltlich vertreten lassen. Die Kosten sollten dann als Verzugsschaden ebenfalls zur Erstattung angemeldet werden.
Ich hoffe, Ihre Frage umfassend und zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
Erst einmal, vielen Herzlichen Dank für die schnelle Antwort.
Ich finde das System hier super; Lob auch an den/die Anbieter.
Eingentlich habe ich 2 Nachfragen ;)
Muss ich die Reparatur von denen machen lassen (80km entfernt), oder kann ich die vor Ort beim Fachnhändler machen lassen?
(Es handelt sich um ein EU-Autohaus für verschiedene Marken, keine Fachwerkstatt, die sicherlich auch eine kleine Werkstatt hat)
Was würde ein Anwaltliches schreiben kosten?
danke und gruss
Guten Tag,
grundsätzlich wird der Händler selbst nachbessern können. Einen Anspruch auf Reparatur von einer Werkstatt vor Ort haben Sie nicht. Allerdings könnten Sie dan natürlich vereinbaren, zumal ja Fahrtkosten zum Händler entstehen und die Reparatur für Sie kostenfrei bleiben muss.
Die Anwaltskosten richten sich nach dem Streitwert. Dieser richtet sich nach dem Interessen. Wenn es also um die Reparaturen geht, wird ein Streitwert vonn 500 Euro plus "Benzingeruch" vorliegen. Bei 1000 Euro Reapatursumme rergeben sich rund Kosten von 150 Euro.
Viel Erfolg!