Gebrauchtes Fahrzeug mit Mangel nach 4 Monaten - Verkäufer lehnt anspruch ab
vom 16.5.2010
50 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Lembcke / Kiel
Auszug aus dem Kaufvertrag: Der Verkäufer kauft dieses von ihm vorher ausgiebig besichtigte Fahrzeug gebraucht. ... Für die Abwicklung der Mängelbeseitigung gilt folgendes: a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Käufer beim Verkäufer schriftlich geltend zu machen. b) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. c) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen.