Mündliche Vertragserweiterung ohne konkrete Preisabsprache
beantwortet von
Rechtsanwältin Wibke Türk / Norderstedt
E-Mail-technischer Anforderungen bzgl. der Funktionalitäten - zu keinerlei weiteren Absprachen über die Kosten. ... Nun die konkreten Fragen ... ... Und ist der Auftragnehmer verpflichtet, bei eindeutiger Vertragserweiterung die Mehrkosten dem Auftraggeber mitzuteilen, wenn die Grundkosten (pauschale Kosten je Projekt) dem Auftraggeber bekannt sind?