Sehr geehrter Ratsuchender,
aufgrund der von Ihnen geschilderten Sachlage beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Sie sind leider in eine hinterhältige aber weit verbreitete Kostenfalle getappt. Surft man mit dem Mobiltelefon im Internet, ohne seinen Tarif auf eine solche Nutzung abgestimmt zu haben, dann entstehen schnell sehr hohe Telefonkosten. Dies ist zwar sehr ärgerlich aber grundsätzlich rechtlich nicht angreifbar.
Der von Ihnen geschilderte Sachverhalt weicht allerdings in mehreren Punkten von diesem Normalfall ab.
Auch wenn die hohen Kosten der Internetnutzung über das Handy bekannt sind, erscheint ihre Rechnung dennoch erheblich zu hoch.700 € für eine halbe Stunde Internetnutzung sind nicht mehr verhältnismäßig. Möglicherweise ist die Rechnung fehlerhaft.
Ich empfehle Ihnen folgendes Vorgehen:
Verfassen Sie schnellstmöglich ein Schreiben, in dem Sie gegenüber Ihrem Netzbetreiber Ihre Einwendungen gegen die Rechnung geltend machen. Die Telefongesellschaft muß dann nachweisen, dass sie ihrerseits die Verbindungsleistung bis zu Ihnen technisch korrekt zur Verfügung gestellt hat und die Entgelte richtig berechnet hat. Kann die Telefongesellschaft die richtige Höhe der Rechnung dann nicht einwandfrei nachweisen, werden üblicherweise nur die Durchschnittsgebühren der letzten Monate berechnet.
Weiterhin sollten Sie die Rechnung abwarten und dann, wie Sie schon selbst vorgeschlagen haben, die Rückbuchung veranlassen.
Den unstreitigen Betrag sollten Sie aber unbedingt inklusive Mehrwertsteuer überweisen.
Vertritt das Unternehmen dann weiter die Auffassung, die Rechnung sei gerechtfertigt, wird es einen Mahnbescheid veranlassen, gegen den Sie dann Widerspruch einlegen sollten. Tun Sie dies nicht, wird ein Vollstreckungsbescheid ergehen mit der unangenehmen Folge, dass dies zu einem Schufa-Eintrag führt.
Nachdem Sie gegen den Mahnbescheid also Widerspruch eingelegt haben, schließt sich dann das normale Gerichtsverfahren an, falls das Unternehmen weiter an seiner Auffassung festhält.
Der Ausgang einer solchen Gerichtsverhandlung läßt sich nicht vorhersehen und ist natürlich mit einem Kostenrisiko verbunden. Dennoch würde ich Ihnen raten so zu verfahren, wie oben beschrieben. Hierfür spricht neben der unverhältnismäßig hohen Rechnung nämlich auch der Umstand, dass Sie ja nicht zum Vergnügen im Internet gesurft haben, sondern Ihr neues Handy registrieren wollten. Dies wird ja von den Handyherstellern empfohlen. Weist nun weder der Hersteller des Telefons noch der Netzbetreiber, der diese Empfehlung der Hersteller ja kennt, auf die entstehenden Kosten hin, so wird nach meiner Auffassung eine Sorgfaltspflicht gegenüber dem Kunden verletzt.
Trotz der Kostenrisiken eines eventuellen Gerichtsverfahrens würde Ich Ihnen daher vorschlagen wie empfohlen vorzugehen.
Falls Sie noch Fragen haben, können Sie gerne von der kostenfreien Nachfragefunktion Gebrauch machen. Auch sollten Sie spätestens bei Erhalt des Mahnbescheides einen Rechtsanwalt beauftragen.
Mit freundlichen Grüßen,
Leyrer
Rechtsanwalt