Außerordentliche Kündigung bei Premiere-Preiserhöhung
vom 15.11.2004
18 €
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Daraus leitet sich nun für mich ein außerordentliches Kündigungsrecht wegen einseitigem Vertragsbruches ab, denn die Erhöhung beträgt mehr als 10% (was laut deren AGB erlaubt ist) und ist mir nicht persönlich zugestellt worden. Dies habe ich am 8.11. geschrieben, mit Aufforderung zur Bestätigung der Kündigung zum 31.11. ... Falls meine Kündigung noch möglich ist, dann wäre mein weiteres Vorgehen, die Laststriften zu stornieren und erst beim Mahnbescheid zu wiedersprechen (so habe ich keine Arbeit, da weitere Schreiben eh nichts bewirken).