Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage auf Grundlage der mir vorliegenden Informationen und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Maßgeblich für die von Ihnen zu beachtende Kündigungsfrist sind die zwischen Ihnen und dem Anbieter vereinbarten Vertragsbedingungen. Dies sind zunächst die Bedingungen von Tiscali gewesen. Die AGB können jedoch auch geändert werden (z.B. nach der Fusion). Hierzu muß Ihnen jedoch mitgeteilt werden, daß nunmehr die AGB von dem neuen Anbieter gelten sollen. Diese AGB müssen Ihnen zur Kenntnis gebracht werden, damit Sie prüfen können, ob Sie mit diesen Bestimmungen einverstanden sind. Wenn Sie - wie es hier der Fall scheint - keine Kenntnis von anderen AGB erhalten haben, gelten für Sie nach wie vor die ursprünglich vereinbarten AGB - also die einmonatige Kündigungsfrist.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Sonja Richter
- Rechtsanwältin -