Provisionen einbehalten wg.angeblicher Frist Ablauf Stornohaftung
vom 27.4.2015
73 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Johannes Kromer / Neckartenzlingen
Sehr geehrte Damen und Herren, ich versuche es so einfach wie mögl.zu halten: Ich bin Selbstständig und als Vertriebler im Energiesektor tätig.Da ich mich gerade erst Selbstständig gemacht habe und damit auch angewiesen darauf bin, dass zuverlässig Geld kommt, stellt sich mir die Frage aus aktuellem Anlass, ob ein Distributor, der für mich die abgeschlossenen Verträge beim Anbieter einreicht, die Provisionen einbehalten darf ( die an mich eigentlich ausgezahlt werden pro abgeschlossenem Antrag/Vertrag) , nur aufgrund der Tatsache, dass für den kommenden Abrechnungsmonat keinerlei Anträge eingereicht wurden mit dem Hinweis auf " somit muss die Auszahlung bis zum Ablauf der Stornohaftung warten", es sei denn, ich reiche in den kommenden Tagen wieder Anträge ein. ... Beim Distributor fehlt aber das Verständnis für die Abgrenzung zwischen Leistungszeitraum und USt-rechtlichen Dingen . 1. ... Wie lange wäre diese Stornohaftung rechtlich betrachtet (NICHT Versicherungsbereich!)