Gelockt durch das Angebot habe ich mich auf einen Vertrag 12+6 = 18 Monate eingelassen. Grundvorraussetzung war eine DSL Option die mir telefonisch versprochen wurde (der Name ist verzeichnet), welche jedoch nicht verfügbar ist. ... Zweites, schriftliches Schreiben, nicht per Einschreiben: enthielt den Antrag auf vertragsaufhebung wegen Falschberatung nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/120.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 120 BGB: Anfechtbarkeit wegen falscher Übermittlung">§120 BGB</a>, eine Willenserklärung zum Vertrag hätte ich hierbei nicht abgegeben, und beteuerte die unverzügliche Mitteilung des Mangels nach §121 (Die Option die versprochen wurde, aber nicht eingehalten werden kann) Wider keine schriftliche Antwort, lediglich weitere Hinweise auf Ablehnung nach mehrmaligen Emailversuchen an das Unternehmen.