Nunmehr erhalte ich ein schreiben des amtsgerichtes, dass ich meine kosten einzureichen habe. der anwalt hatte dies getan, nämlich 195 euro bei einem streitwert von 243. zu meinen fragen. a) ist der anwalt berechtigt, in eigener sache eine kostennote geltend zu machen ? b) hatte mich über ihr forum 3 mal diesbezüglich beraten lassen. kann ich diese kosten auch einreichen c) kann ich auch pauschalen einreichen (porto tel. etc) Seine Kosten lauten 1,3 verfahrensgebühr gem 3100vv rvg 32,50 1,2 terminsgebühr 3104 vv rvg 30 1,5 einigungsgebühr 100 vv rvg 37,50 auslagenpauschale gem. 7002 vv rvg 20 gerichtskosten 18 gerichtskosten 57 gesamtbetrag 1 9 5 .-