Rückabwicklung des Kaufvertrages nach Betrugsverdacht
vom 17.3.2007
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
In einem Gespräch über eine von mir geforderte Rückabwicklung des Kaufvertrages war er nunmehr bereit, dass Fahrzeug (es ist inzwischen 8 Tage auf mich angemeldet und hat ca. 300 km mehr auf dem Tacho) zurück zu nehmen und mir als Entschädigung 4300€ zu zahlen. ... Überdies wolle er das Fahrzeug nur an dem Ort übernehmen, an dem der Kaufvertrag abgewickelt wurde. ... Darüber hinaus könne eine Rückabwicklung nur erfolgen, wenn das Fahrzeug in einem einwandfreiem Zustand geliefert werde.