Sehr geehrter Fragesteller,
im rahmen einer Erstberatung beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Eine Rückgängigmachung bzw. Anfechtung des notariellen Kaufvertrages vermag ich nicht zu erkennen. Wieso haben Sie den Termin beim Notar nicht einfach verlegen lassen?
Als Käufer haben Sie auch die Notarkosten zu tragen. Ob und inwieweit Sie zur Tragung der Maklerkosten verpflichtet sind, hängt von dem Vertrag mit Ihrem Makler ab. Sie können dies im Rahmen der Nachfragefunktion darlegen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion von „Frag einen Anwalt“ gerne zu Verfügung oder auch im Rahmen einer Mandatserteilung; am besten per mail: info@kanzlei-hermes.com.
Mit besten Grüßen
RA Hermes
Fachanwalt für Steuerrecht