Abmahnender Anwalt in eigener Sache
vom 4.2.2009
25 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Im April 2008 erweckte ich unerlaubter weise in einer eMail den Eindruck, Mitglied einer Rechtsanwaltes-Kanzlei zu sein. ... Folgendes hätte ich gerne beantwortet: -Darf die Kanzlei überhaupt nach RVG berechnen (hierzu gibt es ja ein BGH-Urteil, Keine Kostenerstattung für Anwaltsabmahnung in eigener Sache) -In der (nicht erhaltenen und daher auch nicht unterzeichneten) Unterlassungserklärung ist der übliche Punkt "die Kosten der Selbstvertretung nach einer 1,3 Geschäftsgebühr + Auslagen" wären von mir zu erstatten. ... ---> Lasse ich einen Rechtsanwalt antworten?