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MAHNBESCHEID WIDERSPROCHEN - ANDROHUNG VOM RECHTSANWALT

31. Juli 2006 10:46 |
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Anwaltsrecht, Gebührenrecht, Verfahrensrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Hallo,

wir haben bei einer Firma noch eine Forderung offen, die lt. Telefonat in monatlichen Raten gezahlt werden sollte.

Wir sind unserer ratenzahlung auch nachgekommen, bekamen aber völlig überraschend einen Mahnbescheid, den wir "NATÜRLICH" widersprochen haben.

Nun bekamen wir vom Rechtsanwalt der Firma ein Schreiben, mit dem wir aufgefordert werden, den Widerspruch beim Gericht rückgängig zu machen, da die Firma grundsätzlich mit der Ratenzahlung einverstanden wäre. Hierzu muss allerdings zur Absicherung ein vollstreckbarar Titel in Form des Vollstreckungsbescheid geschaffen werden.

dazu wurden wir gezwungen diesen Termin bis 31.07. einzuhalten, da ansonsten der Rechtsanwalt weitere klagweise Durchsetzung durchzuführen. Natürlich mit Androhung hoher Kosten.

Unsere Frage?

Was sollen wir denn hier tun?
Wie verhalten wir uns richtig?

vielen Dank

31. Juli 2006 | 11:09

Antwort

von


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Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

Ihre Frage beantworte ich summarisch wie folgt:

Die Sicherung einer Ratenzahlungsabrede durch die gleichzeitige Titulierung der Forderung im Mahnverfahren ist üblich. Die Erfahrung zeigt, dass Schuldner durch eine Ratenzahlungsabrede häufig nur Zeit gewinnen wollen und gar nicht oder nur vereinzelte Raten zahlen. Der gegnerische Anwalt versucht aus diesem Grund seine Mandaten vor Nachteilen zu schützen, um möglichst schnell vollstrecken zu können, falls Sie der Ratenzahlung nicht mehr nachkommen würden.

Grundsätzlich könnten Sie damit argumentieren, dass die Forderung aufgrund der Ratenzahlungsvereinbarung noch nicht in voller Höhe fällig ist.

Da die Ratenzahlungsvereinbarung aber nicht in schriftlicher Form geschlossen wurde und ein hohes Beweisrisiko besteht, dass die telefonische Absprache nicht bewiesen werden kann, sind Ihre Chancen für ein streitiges Verfahren eher schlecht. Sofern der Gegner die telefonische Ratenzahlungsabrede bestreitet, könnte ein entsprechender Vortrag vor Gericht als Schutzbehauptung abgetan werden.

Sollte die durch den Gegner geltend gemachte Forderung ansonsten dem Grunde und der Höhe nach berechtigt sein, empfehle ich Ihnen auf Basis der gegebenen Informationen, den Widerspruch zur Vermeidung höherer Kosten durch ein streitiges Verfahren gegenüber dem Mahngericht zurückzunehmen und dem Gegenanwalt innerhalb der Frist die Rücknahme zu bestätigen.

Ich hoffe, mit meiner ersten Einschätzung hilfreich gewesen zu sein.

Mit freundlichen Grüßen

Matthes
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

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