Steuer Vorsorgeaufwendungen
In allen bisherigen Steuererklärungen wurden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und der Basisabsicherungsteil der privaten Krankenversicherung zusammengezählt und dem voll absetzbaren Vorsorgeanteil zugerechnet. Bei der Steuererklärung 2014 wird nun aber argumentiert, dass der Basisanteil nur über die gesetzliche Krankenversicherung gestellt wird und die private somit keinerlei Basisanteil enthält (obwohl so ausgewiesen). Frage ist diese Interpretation korrekt, oder sind wie bei allen Steuererklärungen bis 2013 beide als Basisanteil ausgewiesenen Beträge zu addieren.