Sehr geehrter Ratsuchender,
mit dem Trennungsjahr aus dem Jahr 2020 würde ich in diesem Jahr die Frau auf die getrennte Veranlagung verweisen.
Für 2020 wird noch die gemeinsame Veranlagung durchzuführen sein.
MFG
Fricke
RA
Antwort
vonRechtsanwalt Diplom Kaufmann Peter Fricke
Schevenstr. 1 a
01326 Dresden & Köln
Tel: 0351 65 888 350
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Diplom-Kaufmann-Peter-Fricke-__l107664.html
E-Mail:
Sehr geehrter Herr Frike,
ich werde meine Nochehefrau also in einem Schreiben dazu auffordern, die Steuer gemeinsam mit mir zu machen? Was ist jedoch wenn sie es ablehnt die Kosten für einen Steuerberater zu teilen?
Reiche ich sie dann einfach selber ein, nur für mich?
Sehr geehrter Nachfragender,
sorry für die Verspätung, aber ich war leider zwei Tage verhindert. Sie haben einen Anspruch auf das Mitwirken der Frau, aber nach meiner Auffassung auch einen Anspruch darauf, sich hier für die neue Zeit bequem selber veranlagen zu lassen.
An den Kosten wird sich die Frau zu beteiligen haben. In diesem Falle könnten Sie gerichtlich sich im Innenausgleich diesen Anteil erstreiten. Ich denke aber, daß diese Kosten nicht allzu hoch sind. Im Ergebnis sollten Sie vielleicht die Sache einfach zu Ende bringen und froh sein, daß Sie Ihre Frau los geworden sind, auch ein Tip, was?
Mit besten Grüssen und wenn was ist, einfach per Mail melden, ok?
MFG Fricke