Gem DBA, Art. 2 (2) Nr. 4 gelte ich in Belgien als „ansässig", da dort mein Mittelpunkt der Lebensinteressen ist. ... Dazu habe ich folgende Überlegungen: - Es gibt ein DBA zwischen Belgien und Deutschland. ... DBA Art 21, können Einkünfte, die in den vorstehenden Artikeln im DBA nicht ausdrücklich erwähnt wurden, nicht in Deuschland besteuert werden. - Allerdings habe ich bislang nicht die entsprechende Regelung im deutschen ESTG gefunden, die ausländische Dividenden freistellt, wenn der Steuerpflichtige im Ausland laut DBA ansässig ist.