Ein Student, bei dem die Eltern vom Staat Kindergeld beziehen, arbeitet nebenberuflich ein halbes Jahr als selbstständiger Freiberufler, mit Einkünften von ca. 6.000 bis 7.000€, d.h. der Steuerfreibetrag dürfte relativ ausgeschöpft sein. Gegen Ende des Jahres wird dieser Student als Angestellter für 3.5 Monate ein Praktikum bei einem Unternehmen in England machen, und dort einen Lohn von ca. 3.000€ netto (pro Monat) beziehen. Er wird seine Wohnung in Deutschland halten, sprich sowohl in UK als auch in Deutschland eine Postadresse haben, sich aber in England aufhalten.