Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Frage zum deutschen Steuerwohnsitz

11. Mai 2025 11:51 |
Preis: 64,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Ich suche Rat von einem Experten, der mich über meine persönliche Steuerpflicht beraten kann, wenn ich dieses Jahr in die USA zurückziehe.

Meine Situation:
- Ich arbeite derzeit für ein US-Unternehmen mit einem deutschen Arbeitsvertrag. Mein US-Berater hat mir zwar mitgeteilt, dass ich aufgrund der Steuergutschrift für im Ausland gezahlte Steuern mehr als 183 Tage im Jahr in den USA bleiben kann, aber ich mache mir eher Sorgen um die Steuern, die in Deutschland auf mein weltweites Einkommen anfallen könnten, wenn ich in die USA zurückkehre.

- Ich werde am 26. Juni die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, weshalb ich bis jetzt im Land geblieben bin. Ich hatte vor, mich um den 1. August abzumelden, und mein Unternehmen hat zugestimmt, mir einen US-Vertrag mit Beginn zum 4. August zu geben.

- Ich habe dieses Jahr bereits 47 Tage außerhalb Deutschlands (in den USA) verbracht, sodass ich nach meinen Berechnungen hoffentlich noch 54 Tage ab heute verbringen kann, um unter die 183-Tage-Grenze zu fallen und sicherzustellen, dass ich nicht auf mein weltweites Einkommen besteuert werde.

Angesichts der hohen Steuerbelastung in Deutschland möchte ich natürlich sichergehen, dass ich alles richtig mache.

Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Solange Sie in Deutschland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind Sie unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und müssen Ihr weltweites Einkommen in Deutschland versteuern. Die 183-Tage-Regelung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und den USA bezieht sich lediglich auf die Besteuerung von Einkünften aus unselbständiger Arbeit im Tätigkeitsstaat und hebt die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland nicht auf.

Die unbeschränkte Steuerpflicht endet nicht automatisch mit der Abmeldung beim Einwohnermeldeamt. Entscheidend ist, dass Sie keine Wohnung mehr in Deutschland haben, die Sie jederzeit nutzen könnten, und dass Sie sich nicht mehr als sechs Monate im Jahr in Deutschland aufhalten. Erst wenn diese Bedingungen erfüllt sind, endet Ihre unbeschränkte Steuerpflicht.

In den USA bestimmt der Substantial Presence Test Ihre Steuerpflicht. Wenn Sie sich im aktuellen Jahr mindestens 31 Tage und insgesamt 183 Tage über einen Zeitraum von drei Jahren (unter Berücksichtigung bestimmter Gewichtungen) in den USA aufhalten, gelten Sie als steuerlich ansässig und sind mit Ihrem weltweiten Einkommen in den USA steuerpflichtig.

Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, sieht das DBA zwischen Deutschland und den USA Mechanismen wie die Freistellungsmethode oder die Anrechnungsmethode vor. Diese sollen sicherstellen, dass Einkünfte nicht doppelt besteuert werden.

Angesichts der Komplexität Ihrer Situation empfehle ich dringend, mit allen persönlichen Unterlagen und Zahlen einen Steuerberater zu beauftragen. Eine individuelle Beratung ist unerlässlich, um Ihre steuerlichen Verpflichtungen korrekt zu erfüllen und mögliche Doppelbesteuerungen zu vermeiden.

Ich hoffe das hilft für die erste Einschätzung, viele Grüße und einen tollen Tag!


ANTWORT VON

(169)

Zehdenicker Str. 16
10119 Berlin
Tel: 030/37003161
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Stefan-Sepp-Lorenz-__l108700.html
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Steuerrecht, Fachanwalt Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Existenzgründungsberatung, Vertragsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER