Solange Sie in Deutschland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind Sie unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und müssen Ihr weltweites Einkommen in Deutschland versteuern. Die 183-Tage-Regelung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und den USA bezieht sich lediglich auf die Besteuerung von Einkünften aus unselbständiger Arbeit im Tätigkeitsstaat und hebt die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland nicht auf.
Die unbeschränkte Steuerpflicht endet nicht automatisch mit der Abmeldung beim Einwohnermeldeamt. Entscheidend ist, dass Sie keine Wohnung mehr in Deutschland haben, die Sie jederzeit nutzen könnten, und dass Sie sich nicht mehr als sechs Monate im Jahr in Deutschland aufhalten. Erst wenn diese Bedingungen erfüllt sind, endet Ihre unbeschränkte Steuerpflicht.
In den USA bestimmt der Substantial Presence Test Ihre Steuerpflicht. Wenn Sie sich im aktuellen Jahr mindestens 31 Tage und insgesamt 183 Tage über einen Zeitraum von drei Jahren (unter Berücksichtigung bestimmter Gewichtungen) in den USA aufhalten, gelten Sie als steuerlich ansässig und sind mit Ihrem weltweiten Einkommen in den USA steuerpflichtig.
Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, sieht das DBA zwischen Deutschland und den USA Mechanismen wie die Freistellungsmethode oder die Anrechnungsmethode vor. Diese sollen sicherstellen, dass Einkünfte nicht doppelt besteuert werden.
Angesichts der Komplexität Ihrer Situation empfehle ich dringend, mit allen persönlichen Unterlagen und Zahlen einen Steuerberater zu beauftragen. Eine individuelle Beratung ist unerlässlich, um Ihre steuerlichen Verpflichtungen korrekt zu erfüllen und mögliche Doppelbesteuerungen zu vermeiden.
Ich hoffe das hilft für die erste Einschätzung, viele Grüße und einen tollen Tag!
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Stefan Sepp Lorenz, Steuerberater, LL.M. oec., Diplom-Finanzwirt (FH)
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