Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Steuerausländer müssen lediglich auf Dividenden von deutschen Aktien deutsche Kapitalertragssteuer und SolZ zahlen müssen.
Zinsgutschriften( z. B Kupongutschrift, Habenzinsen) und Kursgewinne können ohne Abzug von deutschen Steuern vereinnahmt werden.
Bitte beachten Sie jedoch, dass bei den ausländischen Wertpapieren wie zum Beispiel bei ausländischen Anleihen die etwaige ausländische Quellensteuer Ihnen als Kunde weiterhin belastet wird.
Bezüglich der Renten kommt es darauf an, ob es eine Rente der DRV ist oder eine "Betriebsrente" und ob die Firma, die Zahlungen dem Betriebskostenabzug unterwirft. Grundsätzlich werden Renten nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen der Besteuerung in dem Wohnsitzstaat unterworfen. Hier kommt es darauf an, wo Sie genau im außereuropäischen Ausland leben und ob ein DBA vorliegt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Hermes, Rechtsanwalt
Um sicher zu gehen, können Sie auch einen Antrag auf beschränkte Steuerpflicht stellen und die Einkünfte deklarieren. GGfs. erhalten Sie sodann einen sog. Nullbescheid und können zukünftig einen Nichtveranlagungsbescheid erwirken.