Internationales Steuerrecht Japan-Deutschland (Erbschaft)
vom 9.8.2019
105 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Alex Park / Frankfurt am Main
Die Japanerin, Frau Yoko, lebt seit 1982 in Deutschland. ... 4. falls das Doppelbesteuerungsabkommen gilt, ist es dann so, dass höchstens eine etwaige Differenz zwischen der japanischen und der deutschen Erbschaftssteuer beglichen werden müsste, oder wäre die Erbschaftssteuer mit der Begleichung in Japan auch für Deutschland abgegolten? 5. wie hoch wäre generell eine Erbschaftssteuer bei 550.000 € in der BRD und fielen in der BRD noch weitere Steuern an (Einkommensteuer usw.)?