Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte gerne Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes.
Zunächst gehe ich kurz auf die Situation im Jahr 2009 ein. Wenn Sie in Deutschland keinen Wohnsitz mehr haben und der Lebensmittelpunkt in den VAE liegt, dann müssen Sie auch in Deutschland keine Steuern zahlen. Sie sind dann nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig. Das Doppelbesteuerungsabkommen ist dann für Sie nicht von Bedeutung, Sie gelten nur in den VAE als Steuerpflichtiger.
Wenn Sie als Freiberufler tätig sind, haben Sie möglicherweise dort ein Büro, so dass eine Betriebsstätte im Ausland vorliegt und die Steuerpflicht dann auf keinen Fall in Deutschland liegt. Wer ist Auftraggeber, eine deutsche oder ausländische Firma und wohin wird das Honorar gezahlt? Ohne genaue Kenntnis Ihres Vertrages kann ich keine weiteren Hinweise erteilen.
Im Jahr 2008 sind die Einkünfte aus den VAE noch entsprechend der bisherigen Regelung (Freistellung und Einbeziehung der Einkünfte dort in den Progressionsvorbehalt) abzurechnen. Die ersten drei Monate können Sie pauschale Kosten nach Dienstreisegrundsätzen geltend machen. Wenn Sie den Wohnsitz in Deutschland aufgegeben haben, liegt für die weitere Zeit dort keine doppelte Haushaltsführung vor, aber eventuell Umzugskosten (auch pauschal zu ermitteln).
Falls bei Ihnen eine Steuerpflicht im Jahr 2009 in Deutschland besteht, können Sie Reisekosten, Telefonkosten, weitere Bürokosten, Beratungskosten sowie weitere Kosten, die unmittelbar mit der Ausübung der Tätigkeit zusammenhängen, geltend machen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und stehe für eine weitergehende Beratung gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
M. Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin
Sehr geehrte Frau Zerban,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ein Büro wird mir vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber ist eine FZC (Free Zone Company) mit Sitz in Sharjah UAE. Das Honorar wird derzeit noch auf mein Konto in Deutschland überwiesen. Dies könnte ich aber jederzeit ändern.
Sie schrieben dass wenn man in Deutschland keinen Wohnsitz mehr hat bzw. der Lebensmittelpunkt außerhalb Deutschlands liegt dass man dann nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig ist. Erfülle ich diese Kriterien mit der Abmeldung ins Ausland, der Aufgabe der Wohnung an meine Eltern.
Wie verhält es sich mit bestehenden Versicherungen und dem deutschen Konto? Sind dies Tatsächlichkeitsmerkmale die zu meinen Ungunsten ausgelegt werden könnten ?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Fragesteller,
nach Ihrer Sachverhaltsschilderung liegt für das Jahr 2009 kein Wohnsitz in Deutschland mehr vor, der zu einer unbeschränkten Steuerpflicht führt. Mit der Abmeldung und der Überlassung der Wohnung an die Eltern sind Sie danach als "Steuerausländer" anzusehen. Ich gehe dabei davon aus, dass Sie auch ständig dort leben und nur während des Urlaubs nach Deutschland kommen. Die Überweisung des Honorars nach Deutschland spielt im Grunde keine Rolle, nur "passt" dies nicht zu der Verlegung des Lebensmittelpunktes. Das FA könnte hier fragen, wovon Sie dort leben.
Sie sollten der Bank auf alle Fälle mitteilen, dass Sie Steuerausländer sind, damit keine Zinsabschlagsteuer einbehalten wird.
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin