Als Deutscher Staatsangehoeriger mit 20jaehrigen Wohnsitz und Steuerpflicht in Australien beabsichtige ich nach Deutschland zu ziehen um hier eine Arbeitsstelle anzunehmen. Ich habe in Australien ein Haus das ich gerne verkaufen moechte. Nach Australischem Recht ist der Verkauf dieses Hauses steuerfrei, da es sich um mein eigenes Heim handelt.
Falls ich nun vor einem Verkauf nach Deutschland ziehe und dieses Haus dann mit hohem Gewinn verkaufe, riskiere ich diesen Gewinn dann in Deutschland versteuern zu muessen?
im Rahmen einer Erstberatung beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Nein, dies riskieren Sie nicht. Die Besteuerung richtet sich allein nach australischem Recht.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion von „Frag einen Anwalt“ gerne zu Verfügung oder auch im Rahmen einer Mandatserteilung; am besten per mail: info@kanzlei-hermes.com.
Mit besten Grüßen
RA Hermes
Fachanwalt für Steuerrecht
Rückfrage vom Fragesteller9. August 2007 | 17:52
Solange ich noch in Australien meinen Wohnsitz habe richtet sich das sicherlich nur nach Australischem Steuerrecht, und da das eigene Heim dort steuerfrei verkauft werden kann, muesste ich dort keine Steuern auf den Gewinn entrichten. Wenn ich aber zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits in Deutschland ansaessig und dadurch auch steuerpflichtig bin, muss ich den Gewinn dann nicht in Deutschland versteuern (wo Gewinne aus dem Verkauf des eignen Heims ja nicht steuerfrei sind)?
Vielleicht koennten Sie mir auch mitteilen wo so etwas im Deutschen Steuerrecht zu finden waere.
Mit bestem Dank,
xxx
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt10. August 2007 | 01:20
Vielen Dank für die Nachfrage.
Auch dann nicht. Es gilt hier Art. 6 DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) D-AUS. Australien ist steuerberechtigt, da das Grundstück in Australien liegt, unabhängig davon, dass Sie Ihren Wohnsitz zwischenzeitlich in Deutschland haben.