ich werde im kommenden Jahr in die USA umziehen, d.h. Abmeldung in Deutschland.
Mein Arbeitgeber möchte, dass ich weiter (aus den USA) für ihn arbeite. Unternehmenssitz ist in Deutschland.
Wo muss ich die Einkünfte aus dieser nichtselbstständigen Tätigkeit versteuern? Wird mein Arbeitgeber weiter direkt an das Finanzamt die Steuern abführen können?
wenn Sie nach § 1 EStG
keinen Wohnort oder gewöhnlichen Aufenthalt mehr haben, scheidet bei Ihnen in Deutschland die Steuerpflicht aus.
Dort heisst es:
Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.
Damit ist aber auch Ihrem Arbeitgeber die Abführung Ihrer Lohnsteuer in Deutschland meines Erachtens verwehrt. Betriebsausgaben von ihm bleiben insoweit erhalten, aber die Abführung der Lohnsteuer kann an das deutsche Finanzamt nicht mehr vorgenommen worden. Die Besteuerung würde wohl ohne Anwendung eines Doppelbesteuerungsabkommens nur noch in den USA vorzunehmen sein.