Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin, sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, ich möchte gerne eine spezielle Frage zum internationalen Steuerrecht betreffend Wohnsitz in D und CH stellen: Ich halte mich seit Februar 2011 in der Schweiz auf und bin dort als Angestellter abhängig beschäftigt ohne private Nebeneinkünfte - weder in D noch in CH. ... Dahingegen wurde ich von einem CH-Treuhänder und auch einem anderen Kollegen gewarnt, meinen deutschen (Erst-)Wohnsitz in der CH-Steuererklärung als "Mittelpunkt des Lebensinteresses" zu deklarieren, da ich somit bei einer eventuellen internationalen Steuerausscheidung in Deutschland uneingeschränkt bzw. überdachend zum deutschen Steuersatz steuerpflichtig wäre, wenn die Kritierien für eine "ständige Wohnstätte" bzw.