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26. Juni 2014 05:56 |
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Steuerrecht


Beantwortet von

Guten Tag,

ich bin Tutor in verschiedenen Online Kursen fuer eine deutsche Akademie. Ich wohne in China und betreue die Kurse auch weitestgehend von China aus.

Ich habe keinen deutschen Wohnsitz.

Bin ich fuer die Verguetung, die ich von der deutschen Akademie erhalte, steuerpflichtig in Deutschland?

26. Juni 2014 | 07:37

Antwort

von


(77)
Weißenfelser Str. 2
06217 Merseburg
Tel: 03461201220
Web: https://www.way2law.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Haben Sie keinen Wohnsitz (und keinen gewöhnlichen Aufenthalt) in Deutschland sind Sie jedenfalls nicht unbeschränkt steuerpflichtig, solange der Arbeitgeber keine öffentliche Kasse ist. Aufschluss gibt § 8 AO : „Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird."

Natürliche Personen, auf die dies zutrifft unterliegen nach § 1 Abs. 4 EStG aber der beschränkten Einkommensteuerpflicht (ausgenommen Personen i. S. des § 1 Abs. 2u. 3 EStG , wobei ich vermute, dass Sie dazu nicht gehören).

Beschränkt steuerpflichtig bedeutet, dass sich die Steuerpflicht nur auf die inländischen Einkünfte i. S. des § 49 EStG bezieht, nicht aber auf ausländischen Einkünfte. Im wesentlichen handelt es sich dabei um die Einkunftsarten des § 2 EStG für die unbeschränkte Steuerpflicht.

Honorare, die Sie von der Akademie für Kurse erhalten dürften bei Ihnen vermutlich solche aus selbständiger Tätigkeit sein, § 2 Abs. 1 Nr. 3 EStG , je nach Ausgestaltung der Geschäftsbeziehung. Allerdings sind auch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit der Steuerpflicht unter worden (Nr. 4).

Von wo aus Sie die Einkünfte erzielen ist weniger relevant, weil Sie die Leistung zwar quasi im Netz erbringen, aber in der Regel auf den Empfänger abgestellt wird, der in Deutschland sitzt, sodass die Leistung m.E. als im Inland erbracht betrachtet werden wird. Beim E-Commerce handelt es sich zwar häufig um "auf elektronischem Weg erbrachte Leistungen", nicht aber bei Fernunterricht mittels Videofonie, weil die eigentliche Unterrichtsleistung in der Wissensvermittlung (beim Empfänger) erfolgt.

Damit sind Sie für die in Deutschland erzielten Einkünfte auch in Deutschland steuerpflichtig.

Ich habe die Antwort hier bewusst übersichtlich gehalten, weil die Feinheiten wohl nur Verwirrung stiften würden.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Lorenz Weber

ANTWORT VON

(77)

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