Bitcoin: Privates Veräußerungsgeschäft Steuerfrei trotz Handel
beantwortet von
Rechtsanwalt Alex Park / Frankfurt am Main
Meine Sorge ist diese Zeile: "Sofern der Anleger umfangreiche Geschäfte insbesondere innerhalb der Jahresfrist tätigt besteht die Gefahr als gewerbliche Tätigkeit eingestuft zu werden. ... ==> Ich erwarte hier keine Risikoübernahme sondern eine Einschätzung der Lage damit ich evtl durch trades ins Minus gerate um nicht als Gewerbe eingestuft zu werden.